Frankfurt am Main, 17. November 2020 – Der aktuelle Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) greift wichtige Aspekte auf, bleibt aber aus Sicht der Elektroindustrie hinter seinen Möglichkeiten zurück. „Klimaschutz braucht Elektrifizierung, weil nur so Sonne und Wind genutzt werden können. Gleichzeitig wird Strom aber stärker belastet als alle anderen Energieträger. Ihn müssen wir attraktiver machen – für Investoren in der Industrie, für Autofahrer oder Hausbesitzer und Mieter. Das bedeutet für uns: Die EEG-Umlage muss deutlicher sinken als geplant, perspektivisch auf null“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, anlässlich der anstehenden Anhörung zum EEG im Bundestag.

Mit dem Festhalten an der EEG-Umlage in der geplanten Form werden zudem Stromspeicher weiter benachteiligt, obwohl sie maßgeblich sind, um das Netz zu entlasten. In der Praxis werden Stromflüsse weiterhin oft bei der Einspeicherung sowie der Ausspeicherung bzw. Weitergabe in das Netz mit der EEG-Umlage belastet. Der Gesetzentwurf bietet keine Lösung für diese Doppelbelastung. Der Paragraf 61 l), der Abhilfe schaffen sollte, funktioniert nicht für Prosumer im haushaltsnahen Bereich, da er überhöhte Anforderungen an die Messtechnik stellt. „Der ZVEI plädiert hier dringend für eine praxisnahe Lösung“, erklärt Weber. „Eine Berechnung auf Basis der besten verfügbaren Messwerte, um die Verhältnisse der zu unterscheidenden Stromflüsse zueinander zu ‚schätzen‘ und den ausgespeicherten Strom zu entlasten, wäre aus unserer Perspektive eine solche Lösung.“

Für eine erfolgreiche Energiewende müssen der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung zu gleichen und günstigen Konditionen in der Breite, sprich Sektorenkopplung, Hand in Hand gehen. Der Gesetzesentwurf bremst hier den Fortschritt aber aus, indem zum Beispiel die Ausschreibungsgrenze für PV-Dachanlagen auf 500 kWp abgesenkt werden soll. Zudem wird dabei der anteilige Eigenverbrauch ausgeschlossen. „Der überwiegende Teil der heute installierten Gebäude-PV-Anlagen wird jedoch mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom auch zu nutzen und sektorübergreifend einzusetzen“, so Weber. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen seien auf die finanzielle Planungssicherheit angewiesen, die ihnen die Förderung biete. Es sei mit nicht unerheblichen Ausweichreaktionen oder dem vielfachen Rückzug aus geplanten Projekten zu rechnen, sollte der Vorschlag so umgesetzt werden.

Es gelte zudem, auch das PV-Potenzial von Wohngebäuden voll auszuschöpfen. Deshalb setzt sich der Verband für eine Anhebung der Eigenverbrauchskapazitäten, die von der EEG-Umlage befreit sind, von derzeit 20 kWp auf 30 kWp und ohne Mengendeckel ein, solange die allgemeine EEG-Umlage noch so hoch ist. Denn gerade PV-Anlagen mit einer Erzeugungsleistung zwischen 20 kWp und 30 kWp – mit mehr als 10 MWh Erzeugung pro Jahr – werden benötigt, um ein Wohngebäude in voller Sektorenkopplung mit Wärme und Elektromobilität mit Solarenergie zu versorgen. „Das E-Auto mit Eigenstrom zu laden entlastet die Stromnetze, senkt deren Ausbaubedarf und damit auch den Anstieg der Netzentgelte“, so Weber. „Dies wiederum ist ein wichtiger Beitrag, um den Strompreis nicht weiter steigen zu lassen und somit unattraktiver gegenüber anderen Energieträgern zu machen.“

Digitalisierung des Energiesystems muss mit dem EEG 2021 endlich an Fahrt aufnehmen

Positiv hebt der ZVEI die Digitalisierungsstrategie des EEG-Entwurfs hervor: Betreiber von EEG-Anlagen sollen ab einem Kilowatt über den Kommunikationskanal des Smart-Meter-Gateways (SMGW) angebunden werden. Das ermöglicht u.a. eine Netzzustandserfassung an wichtigen Punkten im Stromnetz. Der gesellschaftliche Nutzen eines flächendeckenden SMGW-Rollouts wurde bereits vor einigen Jahren durch eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums belegt. Daher hält es der ZVEI für gerechtfertigt, die finanzielle Belastung kleiner Anlagenbetreiber bis sieben kW durch Vergütung des Netzbetreibers für die bereitgestellten Daten möglichst gering zu halten.

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