ChatGPT („Chatbot Generative Pre-trained Transformer“) befindet sich derzeit in der aktuellen Diskussion. Schüler und Studierende haben schon längst erkannt, dass Chatbots Hausaufgaben- und Lernhilfen sein können. Die Wirtschaft nutzt Chatbots für die Vorstrukturierung von Texten in Form von Standardbriefen. Journalisten bemühen Chatbots für das Erstellen von Beiträgen in Print- und Online-Medien. Die Suchmaschine Bing integriert ChatGPT zur Erleichterung von Suchbegriffen. Die Anwendungen sind demnach vielseitig. Unklar ist allerdings, was sich hinter ChatGPT verbirgt, wie es funktioniert und ob man dem Programm überhaupt vertrauen kann.
ChatGPT ist ein derzeit noch kostenloses -auch in mehreren Sprachen nutzbares- leistungsfähiges Sprachgenerierungsmodell (Chatbot-App), das von dem Forschungsunternehmen für Künstliche Intelligenz (KI), der kalifornischen Firma OpenAI, entwickelt wurde. Das Sprachmodell wurde von OpenAI in seiner ersten Version im November 2022 und in seiner aktuellen Version im März 2023 auf den Markt gebracht und ist in der Lage, die Kommunikation zwischen Menschen und Maschinen auf eine neue Grundlage zu stellen. Das Modell arbeitet nach dem Prinzip des bestärkenden Lernens, indem es Textdaten sammelt und die von Menschen vorgenommene Auswahl der vorgeschlagenen Ergebnisse trainiert. Auf der Grundlage von Texteingaben oder Fragen kann der Nutzer wie in einem Chat mit der KI kommunizieren. So können idealerweise komplizierte Sachverhalte geklärt werden. Diese Textdateien haben allerdings im Programm eine zeitliche Schranke, so dass auf aktuelle Themen keine befriedigende Antwort durch ChatGPT gegeben werden kann. Die neue Version GPT 4.0 kann sogar im Vergleich zur Vorgängerversion neben Texten auch Bilder oder Audiodateien als Quelle verwerten. Nutzer können außerdem eine genaue Nutzung oder einen Nutzungsstil vorschreiben, so dass die KI u.a. bei der Vermittlung von Lernzielen für Studierende eingesetzt werden kann. ChatGPT kann jeder kostenlos nutzen, wenn er sich bei OpenAI registriert.
Neben den Vorteilen von ChatGPT in der Anwendung von KI bestehen aber auch rechtlich noch ungeklärte Fragen. Texte, die über ChatGPT erzeugt wurden, können bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken ähnlich oder mit ihnen identisch sein. Wenn diese generierten Texte ohne Erlaubnis verwendet werden, kann hierin eine Urheberverletzung liegen. Unklar ist auch, wer überhaupt Urheber der erzeugten Texte ist, da nicht eindeutig ist, woher die Textdaten des Systems stammen. Weiterhin können durch ChatGPT Texte erstellt werden, die darauf abzielen, zu täuschen oder zu betrügen (z. B. gefälschte Nachrichtenartikel oder das Nachahmen von echten Personen). Weiterhin sind die ethischen Implikationen bei der Verwendung von ChatGPT zu bedenken, da auf riesige Textdaten aus Internet, Büchern, Artikeln oder sozialen Medien zurückgegriffen wird. So ist es wichtig, dass Modell verantwortlich zu verwenden, die die Rechte von Urhebern und anderen Personen respektiert. Aktuell hat derzeit die italienische Datenschutzbehörde die Anwendung von ChatGPT verboten, da OpenAI keine rechtliche Grundlage für das Sammeln und Speichern personenbezogener Daten hat. Zudem gibt es keinen adäquaten Filter für Kinder unter 13 Jahren. Ungeklärt ist zudem die Haftungsfrage bei der Verwendung von ChatGPT generierten Texten, wenn beispielsweise Chatbots falsche oder irreführende Informationen liefern.
Da ChatGPT ein beeindruckendes Beispiel für die Fortschritte in der KI ist, wird es darauf ankommen, die zahlreichen rechtlichen Herausforderungen auf europäischer Ebene zu lösen. Die Digitalstrategie der Europäischen Kommission hat hierzu schon gesetzgeberische Entwürfe auf den Weg gebracht. Insbesondere wird die Frage im aktuellen Entwurf für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierte Vorschriften für KI diskutiert, ob unionsweit eine Transparenz- und Kennzeichnungspflicht für sogenannte KI-Chatbot generierte Texte eingeführt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die EU ChatGPT in den Griff bekommt.
Quelle: Dr. Paul Klickermann, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)
Stand: 02.05.2023
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