Es ist schon ein seltener Fall aus dem Patentrecht. Normalerweise streiten die Beteiligten um die Wirksamkeit, Inhaberschaft oder die Verletzung eines Patents. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ging es aber im Rahmen einer Rechtsbeschwerde um eine Grundsatzfrage, ob Künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder im Patentanmeldungsverfahren benannt werden kann (BGH, Beschluss vom 11.06.2024 – X ZB 5/22 BPatG). Bei den angemeldeten Erfindungen ging es um Lebensmittel- oder Getränkebehälter als künstliches Gebilde. Diese Frage kann auch für die Autoindustrie von Bedeutung sein, wenn es um mit KI-gesteuerte Automatismen in der Fertigung von Kraftfahrzeugen geht und geklärt werden muss, welchen Grad die KI am Ergebnis der Fahrzeugerstellung hatte. Weiterlesen: https://www.oemundlieferant.de/publikationen/oem-ai-1-2025/8/

Autor: Dr. Paul Klickermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

Quelle: OEM&Lieferant – Special-Issue Autoregionen International, Ausgabe I/2025 (eine Publikation aus dem VEK Verlag Elisabeth Klock, Mainz)