Wir befinden uns mitten im epochalen Umbruch. Neue Technologien, neue Antriebsmöglichkeiten und die Digitalisierung führen zur Transformation und zur Neuausrichtung der kompletten Fahrzeugindustrie. Verstärkt durch die Corona bedingten Einbrüche steigt der Bedarf an zukunftsweisenden Innovationen und Investitionen. Mit Neuentwicklungen und Investitionen kann es der Fahrzeugindustrie gelingen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Krise und Innovation zusammenbringen – FuE-Projekte nutzen

Die Automobilbranche war bereits vor der Corona Pandemie im Wandel und musste sich auf eine Neuausrichtung vorbereiten. Verstärkt durch die wirtschaftlichen Einbrüche stellt sich nun die Frage, wie man sicher durch die Krise steuern kann. Zwar helfen die Überbrückungshilfen der Bundesregierung kurz- bis mittelfristig, doch die langfristige Transformation ist damit nicht abgesichert.

Hier kommen Innovationen und Investitionen ins Spiel. Doch FuE-Projekte und Neuanschaffungen kosten Geld und stellen somit ein Risiko dar. Zusätzliche Belastungen für die eh schon gebeutelten Unternehmen. Mit den geeigneten Förderungen können Innovationen und Investitionen anteilig finanziert werden – ohne den Zuschuss zurückzahlen zu müssen. Auch das Personal wird weiterhin gebunden, indem es in den entsprechenden Projekten eingesetzt wird. Am Ende stehen dann neue Produkte, Verfahren oder Geschäftsprozesse, mit denen wieder Fahrt aufgenommen wird.

Die öffentliche Hand stellt dafür einige Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Unternehmen dabei unterstützen, sich neu am Markt zu positionieren – und gleichzeitig die Risiken und Kosten der Transformation mindern. Im Folgenden werden drei Fördermöglichkeiten vorgestellt:

  • 35 c: Zukunftsinvestitionen für die Fahrzeugindustrie
  • Die Forschungszulage: Steuerliche Forschungsförderung
  • ZIM – das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand

 

Das Konjunkturpaket Ziffer 35c setzt neue Impulse für Zukunftsinvestitionen

Im Konjunkturpaket (Kopa 35c) geschnürt ist ein Förderpaket von rund 1,5 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der deutschen Fahrzeugindustrie. Insgesamt drei Fördermodule sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie nachhaltig stärken und so aus der Krise und in die Zukunft führen. Kernelemente der Förderung sind Zukunftsinvestitionen in die Digitalisierung (Industrie 4.0), neue Technologien und Produkte, außerdem die Qualifizierung der Beschäftigten. Ein maßgeblicher Fokus liegt dabei auf dem Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft um die Transformation der deutschen Fahrzeugindustrie voran zu bringen.

Hinweis: Die Richtlinie wird für Ende Februar 2021 erwartet. Erst dann können verbindliche Aussagen über Förderhöhe, Voraussetzungen und Beantragung getroffen werden.

Kernelemente der Förderung

Im Kern besteht die Förderung voraussichtlich aus drei Schwerpunkten:

  1. Produktion & Investitionszuschüsse: Förderung von FuE-Projekten sowie Investitionszuschüsse mit Bezug zum Wertschöpfungsprozess
  2. Produkt: Erweiterung der bestehenden FuE-Förderung Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien (Innovationen für das Fahrzeug, für umgebende Systeme und Mobilität der Zukunft)
  3. Innovationscluster: Förderung von regionalen Innovationsclustern – gefördert wird die Clusterorganisation – daraus entstehende FuE-Projekte können jedoch über A und B gefördert werden.

Wer wird in 35c gefördert?

Die Förderung von FuE-Projekten können Unternehmen beantragen, die einen Bezug zur Fahrzeug- oder Zulieferindustrie sowie einen Sitz in Deutschland zuweisen. Auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen können die Förderung beantragen, sowie Verbände oder öffentliche Einrichtungen. Diese können auch über Unteraufträge im Projekt gefördert werden. Für die Investitionsförderung liegt ein zusätzlicher Schwerpunkt auf der Förderung von KMU.

Mit der Forschungszulage FuE-Projekte rückwirkend fördern

Seit 2020 ist das Gesetz der steuerlichen Forschungsförderung, kurz Forschungszulage in Kraft. FuE-Projekte können hierbei rückwirkend in Form einer Steuerrückzahlung bezuschusst werden. Insgesamt stellt der Bund dafür 5,6 Milliarden Euro bis 2024 zur Verfügung.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Gefördert werden alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig ihrer Größe, Branche oder Technologie. Zudem können Unteraufträge gefördert werden, hier gelten 60 Prozent der Kosten als Bemessungsgrundlage.

Wie fördert die Forschungszulage?

Als Bemessungsgrundlage gelten die Arbeitgeberbruttogehälter des FuE-Projektes. Die Obergrenze liegt bei 4 Millionen Euro. Die Förderquote beträgt pauschal 25 Prozent. Somit können Unternehmen bis zu 1 Millionen Euro Förderung erhalten.

Beantragung der Forschungszulage

Die Beantragung ist zweistufig aufgebaut: Zunächst muss eine Bescheinigung über die Innovationstätigkeit beantragt werden. Das kann sowohl vor, während und nach dem Projekt erfolgen. Die Bescheinigungsstelle prüft den Antrag und stellt die Bescheinigung aus. Erst mit dieser Bewilligung kann am Ende des Wirtschaftsjahres die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden. Dieses legt die Höhe der Förderung fest.

 

 

ZIM Projekte – technologische Innovationsförderung für KMU

ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist eine technologie- und branchenoffene Innovationsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen. Für das Jahr 2021 stellt der Bund dafür 633 Millionen Euro zur Verfügung

Wer kann die ZIM Förderung beantragen?

In erster Linie sind Unternehmen bis 500 Mitarbeiter antragsberechtigt. Auch größere Unternehmen, bis 1.000 Mitarbeiter könnend die ZIM Förderung beantragen, sofern sie mit mindestens einem KMU kooperieren. Auch Forschungseinrichtungen können die Zuschüsse erhalten, sofern sie von einem KMU im FuE-Projekt eingebunden werden.

Wie fördert das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand?

Als Bemessungsgrundlage gelten die Arbeitnehmerbruttogehälter. Außerdem können Unteraufträge mit der ZIM Förderung abgegolten werden. Für die Unternehmen kommen außerdem eine 100 prozentige Pauschale auf die Personalkosten dazu. Sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte sind förderfähig. Außerdem können in sog. Innovationsnetzwerken mehrere Unternehmen und Forschungseinrichtung mit Hilfe der ZIM Förderung gemeinsam und disziplinübergreifend neue FuE-Projekte auf den Weg bringen. Zusätzlich zur eigentlichen ZIM Förderung gibt es die Möglichkeiten durch ZIM Durchführbarkeitsstudien Themengebiete in Vorstudien oder Tests zu prüfen. Im Anschluss an ein ZIM Projekt können außerdem die ZIM Leistungen zur Markteinführung dazu dienen, den Markteintritt vorzubereiten. Die Höhe der Förderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise von der Unternehmensgröße, der Projektform oder des Standortes.

Die ZIM Förderung beantragen

ZIM Anträge können jederzeit bei den zuständigen Projektträgern eingereicht werden. Auch die Einreichung von Projektskizzen ist vorab möglich, damit erhalten Antragsteller vorab eine Einschätzung seitens der Projektträger. Der eigentliche ZIM Antrag ist ziemlich umfangreich und kann mehrere 100 Seiten umfassen. Bis zur Bewilligung kann es rund drei Monate dauern. Nach der Bewilligung können die Mittel quartalsweise abgerufen werden. Corona-bedingt ist momentan ein monatlicher Abruf möglich.

 

Beratung nutzen um die geeignete Förderung zu finden

Fördermittel und deren Beantragung sind für den Antragsteller oftmals komplex zu durchdringen, Richtlinien, Voraussetzungen und Beantragung zu undurchsichtig und zu umfangreich. Abhilfe schaffen können technische Beratungsunternehmen, die bei der Auswahl und Beantragung der Fördermittel zur Seite stehen. Dadurch steigen die Erfolgschancen deutlich und die Unternehmen können sich auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren, da der Berater die Antragstellung übernimmt. Allein die Zeitersparnis interner Ressourcen rechnet sich in der Regel. Orientierung bei der Auswahl des Beratungsunternehmen können Qualitätsstandards bieten, wie beispielsweise Zertifizierungen durch ISO 9001 oder Autorisierungen vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Programm go-Inno.

Kontakt

Dr. Jörg Rupp

Jörg Rupp ist promovierter Ingenieur und Betriebswirt mit über 20 Jahren Erfahrung in Innovation, Technologie und Fördermitteln. Nach einer internationalen Laufbahn in Start-up, Mittelstand und Konzern gründete er 2011 die Firma DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH.

Tel: +49 681 976 898 10

E-Mail: info@dorucon.de

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