Der Präsident und CEO von BorgWarner, Frédéric Lissalde, sowie weitere Mitglieder des BorgWarner Führungsteams haben an der Eröffnung der Gigafactory 1 von AKASOL in Darmstadt teilgenommen – Europas größter Fabrik für Nutzfahrzeug-Batteriesysteme. An der feierlichen Eröffnung am 16. August nahmen Tarek AlWazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, sowie zahlreiche Vertreter aus Politik und Wirtschaft teil. Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, gratulierte mit einer persönlichen Videobotschaft.

In seiner Rede lobte Lissalde den AKASOL-Geschäftsführer Sven Schulz und sein Führungsteam. „Ich möchte allen AKASOL-Mitarbeitern zu dem gratulieren, was Sie bisher erreicht haben. Sie können sehr stolz sein“, sagte Lissalde.

Der Campus der Gigafactory 1 verfügt über eine zweistöckige Produktions-, Montage- und Logistikhalle mit einem Test- und Validierungszentrum für die Prüfung von Zellen, Modulen und Systemen. Eine 600 kWp-Solaranlage versorgt die Produktion und die Büros sowie den größten hessischen Ladesäulenpark für Elektrofahrzeuge mit mehr als 60 Ladestationen.

Im Februar 2021 gab BorgWarner eine Vereinbarung zur Übernahme der AKASOL AG bekannt, um sein Elektrifizierungsportfolio zu erweitern. Das Übernahmeangebot wurde am 4. Juni 2021 abgeschlossen. BorgWarners aktueller Aktienanteil beträgt ~93 %, und das Unternehmen plant, bis Mitte 2022 eine 100%ige Beteiligung zu erreichen.

Im März 2021 stellte BorgWarner auf seinem virtuellen Investor Relations Day das Projekt Charging Forward vor, welches darauf abzielt, die Elektrifizierungsstrategie des Unternehmens zu beschleunigen und den Umsatz mit Elektrofahrzeugen bis 2030 auf ~45 % des Gesamtumsatzes zu steigern. Dieser Plan umfasst drei Hauptpfeiler:

Organisches und anorganisches Wachstum im Bereich elektrischer Pkw
Organische und anorganische Ausweitung des Geschäfts mit elektrischen Nutzfahrzeugen
Optimierung des Verbrennungsportfolios des Unternehmens
AKASOL macht rund 20 % bis 25 % des anorganischen Umsatzes aus und ist ein wichtiger Baustein für die Unternehmensziele im Bereich der elektrischen Nutzfahrzeuge.

„AKASOL steht an der Spitze der Batterie-Technologie, und BorgWarner gehört bei den meisten Produkten, die wir herstellen, zu den Weltmarktführern“, sagte Lissalde. „Dies gilt für die Elektronik und das Wärmemanagement von Batterien. Gemeinsam werden wir Produktsynergien realisieren, die einen Mehrwert für unsere Kunden und Wachstum schaffen werden.“

Über BorgWarner

BorgWarner Inc. (NYSE: BWA) ist ein globaler Produktführer, der innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen für den Automobilmarkt liefert. Aufgrund seiner umfangreichen Erstausrüster-Expertise bietet BorgWarner marktführende Produkt- und Service-Lösungen auch für den globalen Aftermarket. Das Unternehmen unterhält Fertigungsstätten und technische Einrichtungen an 96 Standorten in 23 Ländern und beschäftigt rund 50.000 Mitarbeiter weltweit. Weitere Informationen unter borgwarner.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten, die auf den derzeitigen Prognosen, Erwartungen, Schätzungen und Vorhersagen der Unternehmensleitung basieren. Begriffe wie „antizipieren“, „der Überzeugung sein bzw. glauben“, „fortfahren“, „könnte(n)“, „konzipieren“, „bewirken bzw. auswirken“, „schätzen“, „bewerten“, „erwarten“, „vorhersagen bzw. prognostizieren“, „Ziel“, „Orientierung“, „Initiative“, „beabsichtigen“, „kann“, „Ausblick“, „planen, „potenziell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „anstreben“, „beabsichtigen“, „sollte(n)“, „abzielen“, „wann bzw. wenn“, „wird bzw. werden“, „würde(n)“ sowie Varianten dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke stehen kennzeichnend für solche zukunftsgerichteten Aussagen. Darüber hinaus handelt es sich bei allen Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen zu Tatsachen der Vergangenheit, die in dieser Pressemitteilung direkt oder durch Bezugnahme enthalten sind und von denen wir erwarten oder annehmen, dass sie – in Bezug auf unsere Finanzlage, Geschäftsstrategie und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie, u.a. Änderungen der Geschäftstätigkeit, unsere Wettbewerbsstärken, Ziele, die Expansion und das Wachstum unseres Geschäfts und unsere Geschäftstätigkeit, Planungen, den zukünftigen Erfolg und ähnliche Angelegenheiten – eintreten werden oder können, um zukunftsgerichtete Aussagen. Bei Schätzungen, wie sie unter Punkt 7 unseres Jahresabschlusses per 31. Dezember 2019 gemäß Formblatt 10-K (nachstehend „Formblatt 10-K“) unter der Rubrik „Wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung und Schätzungen“ beschrieben sind, handelt es sich per se um zukunftsgerichtete Aussagen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen auf der Grundlage von Annahmen und Analysen, die wir anhand unserer Erfahrungen mit und unserer Wahrnehmung von Vergangenheitsentwicklungen, aktuellen Gegebenheiten und erwarteten zukünftigen Entwicklungen sowie anderen Faktoren getroffen habe, die wir unserer Überzeugung nach unter den jeweils gegebenen Umständen für angemessen halten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Ergebnis- oder Leistungsgarantie, und die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können erheblich von den dazu in diesen Aussagen gemachten, prognostizierten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Sie sollten sich nicht übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung Gültigkeit haben. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die im Allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle liegen. Diese Risiken und Unsicherheiten können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dazu gemachten, prognostizierten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem Folgendes: die Schwierigkeit, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und unser Umsatzwachstum im Bereich Elektromobilität bis 2030 vorauszusagen; die Fähigkeit, Ziele zu identifizieren und Akquisitionen zu akzeptablen Bedingungen abzuschließen; das Unvermögen, den erwarteten Nutzen der Akquisitionen zu verwirklichen; die Fähigkeit, zur Veräußerung geeignete Geschäftsbereiche im Bereich des Verbrenner-Portfolios zu identifizieren und geplante Veräußerungen zu akzeptablen Konditionen durchzuführen; wettbewerbstechnische Herausforderungen durch bestehende und neue Wettbewerber einschließlich OEM Kunden; Herausforderungen im Zusammenhang mit sich schnell wandelnden Technologien, insbesondere in Bezug auf Elektrofahrzeuge, und unsere Fähigkeit, darauf mit entsprechenden Innovationen zu reagieren; Unsicherheiten bezüglich Ausmaß und Dauer der Auswirkungen von Ereignissen im Zusammenhang mit der COVID-19/Coronavirus-Pandemie, einschließlich zusätzlicher Produktionsstörungen; ein Nichtzustandekommen der erwarteten Vorteile aus der Akquisition von Delphi Technologies PLC, die das Unternehmen zum 1. Oktober 2020 abgeschlossen hat; das Ausbleiben des erwarteten Nutzens der Akquisition der AKASOL AG, die das Unternehmen zum 4. Juni 2021 abgeschlossen hat oder eine Verzögerung diesen Nutzen zu realisieren; das Versäumnis, unsere Privatisierungsstrategie in Bezug auf AKASOL im angemessenen Zeitrahmen erfolgreich durchzuführen; das Scheitern einer unverzüglichen und effektiven Integration der akquirierten Geschäftsbereiche; die Möglichkeit unbekannter oder nicht einschätzbarer Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit erworbenen Unternehmen; unsere Abhängigkeit von der stark zyklisch reagierenden und störungsanfälligen Automobil- und Lkw-Produktion; unsere Abhängigkeit von großen OEM-Kunden; die Verfügbarkeit von und die Preisbildung bei Rohstoffen; Lieferunterbrechungen, die sich auf das Unternehmen oder seine Kunden auswirken, wie der aktuelle Mangel an Halbleitern, der sich auf OEM-Kunden und das Unternehmen ausgewirkt hat; Zins- und Wechselkursschwankungen; die Verfügbarkeit von Krediten; unsere Abhängigkeit von der Unternehmensleitung; unsere Abhängigkeit von Informationssystemen; die Unsicherheit des weltwirtschaftlichen Umfelds, das Ergebnis anhängiger oder künftiger Gerichtsverfahren, einschließlich Rechtsstreitigkeiten wegen diverser Forderungen; künftige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, z.B. bei Zöllen bzw. Abgaben in den Ländern, in denen wir tätig sind; Auswirkungen von etwaigen zukünftigen Akquisitionen oder Veräußerungen sowie auch die anderen Risiken, einschließlich solcher wie beispielsweise Pandemien und Quarantänen, die in den von uns bei der US Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten Berichten beschrieben werden, u.a. auch in Punkt 1A, „Risikofaktoren“, in unserem zuletzt eingereichten Jahresbericht gemäß Formblatt 10-K und/oder Quartalsbericht gemäß Formblatt 10-Q. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung, über Aktualisierungen oder Überarbeitungen der in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu informieren oder diese öffentlich bekanntzugeben, um damit auf Änderungen unserer Erwartungshaltung oder Änderungen der den jeweiligen Aussagen zugrunde liegenden Ereignisse, Bedingungen, Umstände oder Annahmen zu reagieren.