Auburn Hills, Michigan, 26. Januar 2021.

Koreanisches BorgWarner Werk produziert Verteilergetriebe erstmalig für Nissan
Verbessert Fahrdynamik und Leistung für die Navara- und Paladin-Modelle
BorgWarners System ermöglicht schnelle, präzise und weiche Schaltvorgänge
BorgWarner wird seine dauerhaft leistungsfähigen, zuschaltbaren Verteilergetriebe an den japanischen Hersteller Nissan für die Pick-up- und SUV-Modelle Navara und Paladin liefern. Dies ist BorgWarners erstes Business mit Nissan in diesem Bereich und erweitert die bisherigen Geschäftsbeziehungen mit dem Fahrzeughersteller erheblich. Das Zweigang-Verteilergetriebe verfügt über eine Aktuierung mit Elektromotor und ermöglicht schnelle, präzise und weiche Schaltvorgänge zwischen den unterschiedlichen Fahreinstellungen.

„Wir freuen uns sehr darüber, Nissan unsere bewährten Verteilergetriebe für die Verwendung in verschiedenen Modellen liefern zu können“, sagt Dr. Volker Weng, President und General Manager, BorgWarner Transmission Systems. „Dank unserer Erfahrung bei der Entwicklung von Allradlösungen sind wir in der Lage, ein zuschaltbares Verteilergetriebe zu bieten, das sowohl die Dynamik als auch die Leistung des Fahrzeugs verbessert. Es ist unsere erste Zusammenarbeit mit Nissan in diesem Bereich und wir sind stolz darauf, die Zielsetzungen des Unternehmens zu unterstützen, indem wir ein Produkt mit herausragender Technologie und Qualität liefern.“

Zuschaltbare Verteilergetriebe bieten verschiedene Fahreinstellungen: Zweiradantrieb 2WD high wird üblicherweise auf befestigten, trockenen Straßen eingesetzt; Allradantrieb 4WD high wird für zusätzlichen Vortrieb auf schneebedeckten Straßen oder off-road in flachem Gelände genutzt; Allradantrieb 4WD low ist für das Fahren in unwegsamem Gelände oder bei starkem Gefälle gedacht. Das fortschrittliche Verteilergetriebe von BorgWarner bietet eine beeindruckende Leistung in allen Betriebsbereichen und erlaubt während des Fahrens zwischen Zweirad- und Allradantrieb zu wechseln. Das System bietet unabhängig vom Gelände ausgezeichnete NVH-Eigenschaften und sorgt für hervorragendes Fahrverhalten. Darüber hinaus wird ein schneller Wechsel zwischen Zweirad- und Allradantrieb innerhalb von 0,7 Sekunden, sowie ein Wechsel zwischen hohem und niedrigem Fahrbereich innerhalb von einer Sekunde ermöglicht. BorgWarners Verteilergetriebe ist ausgestattet mit einem gewichtsoptimierten Gehäuse aus Aluminiumdruckguss und verfügt über innovative Lösungen im Bereich Sensorik und Funktionssicherheit. Es ist für den Einsatz mit Diesel- als auch mit Benzinmotoren geeignet.

Über BorgWarner

BorgWarner Inc. (NYSE: BWA) ist ein globaler Produktführer im Bereich sauberer und effizienter Technologielösungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb. Aufgrund seiner umfangreichen Erstausrüster-Expertise bietet BorgWarner marktführende Produkt- und Service-Lösungen auch für den globalen Aftermarket. Das Unternehmen unterhält Fertigungsstätten und technische Einrichtungen an 99 Standorten in 24 Ländern und beschäftigt rund 48.000 Mitarbeiter weltweit. Weitere Informationen unter borgwarner.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen: Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten, die auf den derzeitigen Prognosen, Erwartungen, Schätzungen und Vorhersagen der Unternehmensleitung basieren. Begriffe wie „antizipieren“, „der Überzeugung sein bzw. glauben“, „fortfahren“, „könnte(n)“, „konzipieren“, „bewirken bzw. auswirken“, „schätzen“, „bewerten“, „erwarten“, „vorhersagen bzw. prognostizieren“, „Ziel“, „Orientierung“, „Initiative“, „beabsichtigen“, „kann“, „Ausblick“, „planen, „potenziell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „anstreben“, „beabsichtigen“, „sollte(n)“, „abzielen“, „wann bzw. wenn“, „wird bzw. werden“, „würde(n)“ sowie Varianten dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke stehen kennzeichnend für solche zukunftsgerichteten Aussagen. Darüber hinaus handelt es sich bei allen Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen zu Tatsachen der Vergangenheit, die in dieser Pressemitteilung direkt oder durch Bezugnahme enthalten sind und von denen wir erwarten oder annehmen, dass sie – in Bezug auf unsere Finanzlage, Geschäftsstrategie und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie, u.a. Änderungen der Geschäftstätigkeit, unsere Wettbewerbsstärken, Ziele, die Expansion und das Wachstum unseres Geschäfts und unsere Geschäftstätigkeit, Planungen, den zukünftigen Erfolg und ähnliche Angelegenheiten – eintreten werden oder können, um zukunftsgerichtete Aussagen. Bei Schätzungen, wie sie unter Punkt 7 unseres Jahresabschlusses per 31. Dezember 2019 gemäß Formblatt 10-K (nachstehend „Formblatt 10-K“) unter der Rubrik „Wesentliche Grundlagen der Rechnungslegung“ beschrieben sind, handelt es sich per se um zukunftsgerichtete Aussagen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen erfolgen auf der Grundlage von Annahmen und Analysen, die wir anhand unserer Erfahrungen mit und unserer Wahrnehmung von Vergangenheitsentwicklungen, aktuellen Gegebenheiten und erwarteten zukünftigen Entwicklungen sowie anderen Faktoren getroffen habe, die wir unserer Überzeugung nach unter den jeweils gegebenen Umständen für angemessen halten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Ergebnis- oder Leistungsgarantie, und die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können erheblich von den dazu in diesen Aussagen gemachten, prognostizierten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Sie sollten sich nicht übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung Gültigkeit haben. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die im Allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle liegen. Diese Risiken und Unsicherheiten können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dazu gemachten, prognostizierten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Diese Risiken und Unsicherheiten beinhalten unter anderem Folgendes: Unsicherheiten bezüglich Ausmaß und Dauer der Auswirkungen von Ereignissen im Zusammenhang mit COVID-19/Coronavirus, einschließlich zusätzlicher Produktionsstörungen; ein Nichtzustandekommen der erwarteten Vorteile aus der Akquisition von Delphi Technologies PLC, die das Unternehmen zum 1. Oktober 2020 abgeschlossen hat; das Scheitern einer unverzüglichen und effektiven Integration der akquirierten Geschäftsbereiche; die Möglichkeit unbekannter oder nicht einschätzbarer Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit erworbenen Unternehmen; unsere Abhängigkeit von der stark zyklisch reagierenden Automobil- und Lkw-Produktion; unsere Abhängigkeit von großen OEM-Kunden; die Verfügbarkeit von und die Preisbildung bei Rohstoffen; Lieferunterbrechungen; Zins- und Wechselkursschwankungen; die Verfügbarkeit von Krediten; unsere Abhängigkeit von der Unternehmensleitung; unsere Abhängigkeit von Informationssystemen; die Unsicherheit des weltwirtschaftlichen Umfelds, das Ergebnis anhängiger oder künftiger Gerichtsverfahren, einschließlich Rechtsstreitigkeiten wegen diverser Forderungen; künftige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, z.B. bei Zöllen bzw. Abgaben in den Ländern, in denen wir tätig sind; sowie auch die anderen Risiken, einschließlich beispielsweise Pandemien und Quarantänebestimmungen, die in den von uns bei der US Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten Berichten beschrieben werden, u.a. auch in Punkt 1A, „Risikofaktoren“, in unserem zuletzt eingereichten Abschluss gemäß Formblatt 10-K. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung, über Aktualisierungen oder Überarbeitungen der in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu informieren oder diese öffentlich bekanntzugeben, um damit auf Änderungen unserer Erwartungshaltung oder Änderungen der den jeweiligen Aussagen zugrunde liegenden Ereignisse, Bedingungen, Umstände oder Annahmen zu reagieren.

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