Die europäische Altfahrzeugrichtlinie regelt seit über zwanzig Jahren den Umgang mit Schwermetallen in der EU und die Recyclingvorgaben von Fahrzeugen. Allerdings wurden bisher nur Fahrzeuge der Klassen M1 oder N1 sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (keine Krafträder) erfasst. Unter die Klasse M1 fallen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile), unter die Klasse N1 fallen Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Um die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen, soll diese Richtlinie ersetzt werden. Eine Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgewandelt werden – sodass es durchaus nationale Unterschiede gibt. Nun soll es daher eine Verordnung geben, die allgemeiner und unmittelbarer in den Mitgliedstaaten gültig ist. Der von der EU-Kommission eingereichte Vorschlag für eine „Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen“ wird die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG und die Typgenehmigungsrichtlinie 2005/64/EG aufheben.

Ziel des EU Green Deals ist es u. a., bis 2050 in der EU eine klimaneutrale und saubere Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) zu erreichen. Die Fahrzeugherstellung gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen, die u. a. auch von kritischen Rohstoffen abhängig ist. Um den Umweltfußabdruck (Carbon Footprint) zu verbessern und die Rohstoffe besser wiederzuverwerten, soll die Automobilindustrie zu einer Kreislaufwirtschaft in allen Phasen des Fahrzeugs – also von der Konstruktion bis zur letzten Behandlung bzw. Verwertung am Ende des Lebenszyklus – umgebaut werden. So sollen mindestens 25 % der für den Bau eines Fahrzeugs verwendeten Kunststoffe aus dem Recycling stammen. Und es wird eine genauere Unterscheidung zwischen Gebrauchtwagen und Altfahrzeugen geben. Nicht verkehrssichere Gebrauchtfahrzeuge sollen nicht mehr aus der EU ausgeführt werden können. Der Anwendungsbereich wird zudem um zweirädrige und dreirädrige Fahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse sowie Anhänger (die Klassen L3e–L7e und M2, M3, N2, N3, O) erweitert.

Allerdings gibt es für die neu erfassten Fahrzeugklassen zahlreiche Ausnahmen. In Artikel 5 sind weitreichende Stoffverbote für Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom geregelt, die aber zum Beispiel für Fahrzeuge und Altfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 und O zunächst nicht gelten. „Nichtsdestotrotz empfehlen wir auch den Herstellern dieser Klassen, sich mit dem Thema zu befassen, und beraten bereits einige dazu“, erläutert Markus Engel, Senior Consultant Product Environmental Compliance bei imds professional. Für die Materialberichterstattung, die u. a. für das spätere Recycling notwendig ist, können auch sie das in der Automobilindustrie bereits etablierte internationale Materialdatensystem IMDS nutzen. Denn alle Fahrzeuge, die zu Altfahrzeugen geworden sind, müssen nach der neuen Regelung von Schadstoffen befreit werden. „Und das geht nur, wenn man weiß, welche Materialien wo verbaut sind“, so Engel. Das Schulungs- und Beratungsunternehmen imds professional kennt sich bestens aus mit dem IMDS, hat bereits zahlreiche User geschult und die entsprechenden Prozesse in den Unternehmen aufgesetzt.

„Als Partner von DXC Technology, dem Betreiber des IMDS sowie des branchenunabhängigen Compliance Data Exchange Systems (CDX), helfen wir gern bei der Einführung und dem Onboarding der Lieferanten“, erklärt Markus Engel. Daneben gibt es die Möglichkeit, sämtliche Aufgaben rund um die Materialberichterstattung an imds professional auszulagern, die Material-Compliance-Experten projektweise einzubinden oder einzelne Aufgaben und Teilbereiche übernehmen zu lassen. „Die Datenprüfung, das Lieferanten- und Kundenmanagement oder die Dateneingabe sind nur einige Beispiele, die wir für unsere Kunden häufig schon seit vielen Jahren erledigen. Hinzu kommen bei Bedarf die Erstellung von SCIP-Dossiers oder die Berichterstattung in anderen Systemen“, sagt Engel.

 Link zum Vorschlag der EU-Kommission:

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imds professional unterstützt Unternehmen, die Anforderungen zur Material- und Produktkonformität nachhaltig und sicher zu erfüllen und alle Vorgaben einzuhalten. Unser Kerngeschäft umfasst Consulting, Service und Training zu umweltrelevanten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und kundenspezifischen Anforderungen. Als führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Product Environmental Compliance ist es unsere Überzeugung und unser Auftrag, Umwelt-Compliance-Programme gewinnbringend zu optimieren. Mit neutraler und fokussierter Beratung sowie maßgeschneiderten Services und Schulungen helfen wir Unternehmen, angesichts zunehmender regulatorischer Auflagen wettbewerbsfähig zu bleiben. Seit 1999 vertrauen kleine und mittelständische Betriebe wie auch Konzerne aus der herstellenden und verarbeitenden Industrie weltweit auf unsere Kompetenz. Weitere Informationen gibt es unter www.imds-professional.com