Ein Beitrag von Dr. Paul Klickermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)
Zur Optimierung von KI-Modellen benötigen diese große Datenmengen. Welche rechtlichen Anforderungen
bei der Datenzusammenführung aus verschiedenen Netzwerken nötig sind, ist gerade aus der Sicht von
Entwicklern und Anbietern von Interesse. Ein aktuelles Urteil gibt hierzu eine erste Einschätzung. Der
Fokus liegt auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Digital Markets Act (DMA).

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